Arbeitsweise bei
Gutachten-Aufträgen des Familiengerichts Die
Begutachtung erfolgt auf der Grundlage der Familienpsychologie. Dabei
gehen wir aus von einer systemisch ökopsychologischen Theorie. Durch
diese systemische Methodik können unterschiedliche Blickwinkel und
Perspektiven während der Begutachtung berücksichtigt werden, wenn nötig
arbeiten wir im Tandem zu zweit. Die Begutachtung umfasst
differenzierte Untersuchungen, die sich auf die verschiedensten
Lebensbereiche des Kindes und seiner Eltern in Gegenwart und
Vergangenheit und die darin gegebenen Wechselwirkungen, Interaktionen
und Transaktionen beziehen. Dazu sind neben den Untersuchungen mit den
Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern auch Kontaktgespräche mit
Verwandten und Freunden bzw. bisher schon beteiligten Fachleuten
(Ärzten, Pädagogen u.a.) nötig. Wir prüfen bereits in der Planung und
Durchführung , ob im Sinne einer lösungsorientierten Arbeit eine mit
den Eltern gemeinsam gefundene Lösung (bzw. ein Kompromiss) möglich
sein könnte oder ob im Sinne einer entscheidungsorientierten Strategie
dem Gericht eine Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt werden muss.
In unserer Vorgehensweise und Methodik wurden besonders die
Mindestanforderungen der Fachverbände an die Qualität von
Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht beachtet. Unsere seit
1999 weiterentwickelte Methodik geht aber über übliche Standards hinaus:
- Mit unserem systemtheoretischen Verständnis blicken wir auch auf
den familialen und sozialen Kontext, d.h. wir führen
weitere Explorationen im Umfeld der Familie durch.
- Aus langjährigen Erfahrungen mit Familien mit Migrationshintergrund
beachten wir auch besonders die (inter-)kulturellen Aspekte von
Familienkonflikten.
- Bei jedem einzelnen Auftrag prüfen wir, ob anstelle der Orientierung
auf eine Gerichtsentscheidung doch noch eine Möglichkeit für eine
lösungorientierte Chance besteht.
Im Einzelnen kommen folgende Untersuchungs-Verfahren zur Anwendung:
> Explorationen und teilnehmende Beobachtung,
> Fragebögen und projektive Verfahren,
> Kontaktgespräche.
Ein Grundprinzip unserer Arbeit ist es dabei, erst mit den Eltern die
Basisgespräche (in der Regel zwei Termine) durchzuführen und erst dann
mit den Kontaktgesprächen zu beginnen. Die Untersuchungen werden in
unserer Praxis, einzelne Termine aber auch gezielt im jeweiligen
Haushalt der Eltern oder auch in anderen den Kindern vertrauten
Umgebungen durchgeführt. Dadurch wird es möglich, ein der familiären
Lebenssituation entsprechendes ganzheitliches Bild über die Situation
des Kindes bzw. der Kinder zu gewinnen. Über Zwischenergebnisse kann
keine Auskunft erteilt werden, weil erst nach Abschluss aller nötigen
Termine eine verantwortliche Einschätzung möglich ist. Vor Abschluss
des Gutachtens werden mit den Eltern die Hauptergebnisse und unsere
Empfehlungen besprochen. Daraus ergibt sich in der Regel folgendes
Vorgehen in vier Stufen:
1. Erstgespräch mit Eltern (und Kindern),
2. je zwei separate Basistermine zur Exploration/Untersuchung der Eltern und Kinder,
3. Kontaktgespräche (nach Art und Zahl jeweils sehr verschieden),
4. Abschlussgespräch mit den Eltern (gemeinsam oder separat).
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