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Arbeitsweise bei Gutachten-Aufträgen des Familiengerichts

Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage der Familienpsychologie. Dabei gehen wir aus von einer systemisch ökopsychologischen Theorie. Durch diese systemische Methodik können unterschiedliche Blickwinkel und Perspektiven während der Begutachtung berücksichtigt werden, wenn nötig arbeiten wir im Tandem zu zweit. Die Begutachtung umfasst differenzierte Untersuchungen, die sich auf die verschiedensten Lebensbereiche des Kindes und seiner Eltern in Gegenwart und Vergangenheit und die darin gegebenen Wechselwirkungen, Interaktionen und Transaktionen beziehen. Dazu sind neben den Untersuchungen mit den Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern auch Kontaktgespräche mit Verwandten und Freunden bzw. bisher schon beteiligten Fachleuten (Ärzten, Pädagogen u.a.) nötig. Wir prüfen bereits in der Planung und Durchführung , ob im Sinne einer lösungsorientierten Arbeit eine mit den Eltern gemeinsam gefundene Lösung (bzw. ein Kompromiss) möglich sein könnte oder ob im Sinne einer entscheidungsorientierten Strategie dem Gericht eine Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt werden muss.

In unserer Vorgehensweise und Methodik wurden besonders die Mindestanforderungen der Fachverbände an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht beachtet. Unsere seit 1999 weiterentwickelte Methodik geht aber über übliche Standards hinaus:
- Mit unserem systemtheoretischen Verständnis blicken wir auch auf den   familialen und sozialen Kontext, d.h. wir führen weitere Explorationen im Umfeld der Familie durch.
- Aus langjährigen Erfahrungen mit Familien mit Migrationshintergrund beachten wir auch besonders die (inter-)kulturellen Aspekte von Familienkonflikten.
- Bei jedem einzelnen Auftrag prüfen wir, ob anstelle der Orientierung auf eine Gerichtsentscheidung doch noch eine Möglichkeit für eine lösungorientierte Chance besteht.

Im Einzelnen kommen folgende Untersuchungs-Verfahren zur Anwendung:
>  Explorationen und teilnehmende Beobachtung,
>  Fragebögen und projektive Verfahren,
>  Kontaktgespräche.

Ein Grundprinzip unserer Arbeit ist es dabei, erst mit den Eltern die Basisgespräche (in der Regel zwei Termine) durchzuführen und erst dann mit den Kontaktgesprächen zu beginnen. Die Untersuchungen werden in unserer Praxis, einzelne Termine aber auch gezielt im jeweiligen Haushalt der Eltern oder auch in anderen den Kindern vertrauten Umgebungen durchgeführt. Dadurch wird es möglich, ein der familiären Lebenssituation entsprechendes ganzheitliches Bild über die Situation des Kindes bzw. der Kinder zu gewinnen. Über Zwischenergebnisse kann keine Auskunft erteilt werden, weil erst nach Abschluss aller nötigen Termine eine verantwortliche Einschätzung möglich ist. Vor Abschluss des Gutachtens werden mit den Eltern die Hauptergebnisse und unsere Empfehlungen besprochen. Daraus ergibt sich in der Regel folgendes Vorgehen in vier Stufen:
1.  Erstgespräch mit Eltern (und Kindern),
2.  je zwei separate Basistermine zur Exploration/Untersuchung der Eltern und Kinder,
3.  Kontaktgespräche (nach Art und Zahl jeweils sehr verschieden),
4. Abschlussgespräch mit den Eltern (gemeinsam oder separat).
 

Prof. Dr. Matthias Petzold - Impressum